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            <copyright>Sascha Bilay MdL</copyright>
            
            <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 01:58:00 +0200</pubDate>
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                <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 09:49:00 +0200</pubDate>
                <title>Abruf von Krediten für kommunale Investitionen bei der Thüringer Aufbaubank im zweiten Quartal des Jahres 2026</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/abruf-von-krediten-fuer-kommunale-investitionen-bei-der-thueringer-aufbaubank-im-zweiten-quartal-des-jahres-2026/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Landesregierung hat mit dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG) ein Kreditprogramm zur Förderung von kommunalen Investitionen mit einem Gesamtvolumen von über 1 Milliarde Euro bei der Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Aufbaubank (TAB) eingerichtet. Der Freistaat übernimmt für die Kommunen sowohl den Zins als auch die Tilgung. Den Gemeinden und Landkreisen in Thüringen wurde entsprechend ihrer Einwohnerzahlen jeweils ein Kontingent aus dem Kreditprogramm zugeteilt. Es bleibt den Kommunen überlassen, das zugeteilte Kontingent innerhalb des vierjährigen Zeitraums in einer Summe oder verteilt über mehrere Jahre abzurufen. In der 47. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 24. Juni 2026 erklärte die Finanzministerin zudem, dass ihr bereits von den Kommunen erste Meldungen zur Mittelverwendung vorliegen würden. Diese Angaben lagen hingegen zum Zeitpunkt der Antwort auf die Kleine Anfrage 8/2246 in der Drucksache 8/3506 noch nicht vor.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Abruf_von_Krediten_fuer_kommunale_Investitionen_bei_der_Thueringer_Aufbaubank_im_zweiten_Quartal_des_Jahres_2026.pdf" class="link-download">DS 8/4136</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
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                <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 09:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Bewilligung von Bedarfszuweisungen zum Stand 30. Juni 2026</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/bewilligung-von-bedarfszuweisungen-zum-stand-30-juni-2026/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach § 24 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes können Gemeinden und Landkreise in außergewöhnlichen Lagen oder bei besonderen Aufgaben im Einzelfall Bedarfszuweisungen aus dem Landesausgleichsstock in Form von Zuweisungen und rückzahlbaren Überbrückungshilfen nach Maßgabe des Landeshaushalts erhalten. Die Mittel des Landesausgleichsstocks sind unter anderem bestimmt für die Durchführung der Haushaltskonsolidierung in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten sowie Landkreisen. Voraussetzung für die Gewährung der Bedarfszuweisungen ist ein aufgestelltes und vom Gemeinderat oder Kreistag beschlossenes und von der Rechtsaufsicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (§ 53a der Thüringer Kommunalordnung).</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Bewilligung_von_Bedarfszuweisungen_zum_Stand_30._Juni_2026.pdf" class="link-download">DS 8/4137</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
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                <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 09:41:00 +0200</pubDate>
                <title>Delegationsreise von Vertretern der Landesregierung zu den Olympischen Winterspielen 2026</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/delegationsreise-von-vertretern-der-landesregierung-zu-den-olympischen-winterspielen-2026/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 12. und 13. Februar 2026 reiste der Ministerpräsident in Begleitung des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt und Chefs der Staatskanzlei sowie des Staatssekretärs für Sport nach Italien, um an der Eröffnung der XXV. Olympischen Winterspiele teilzunehmen.</p>
<p>Einer Medieninformation der Landesregierung vom 6. Februar 2026 zufolge sollte die Reise „sportliche Unterstützung mit Standortwerbung, Netzwerkpflege und internationalem Austausch“ verbinden.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Delegationsreise_von_Vertretern_der_Landesregierung_zu_den_Olympischen_Winterspielen_2026.pdf" class="link-download">DS 8/4168</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
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                <pubDate>Thu, 13 Aug 2026 09:38:00 +0200</pubDate>
                <title>Empfang der Thüringer Olympioniken am 30. März 2026 in Erfurt</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/empfang-der-thueringer-olympioniken-am-30-maerz-2026-in-erfurt/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Abschluss der XXV. Olympischen Winterspiele in Mailand und Cortina d’Ampezzo veranstaltete die Landesregierung am 30. März 2026 einen Empfang im Kaisersaal in der Landeshauptstadt Erfurt mit mehreren Preisverleihungen und Würdigungen. Zuvor hatte aus gleichem Anlass die Veranstaltung „#GameChanger – Triff deinen Thüringer Olympiastar“ im Parksaal der Arena Erfurt stattgefunden, die nach Angaben der Landesregierung Möglichkeiten zur Teilnahme „für über 1.000“ Schülerinnen und Schüler bot.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Empfang_der_Thueringer_Olympioniken_am_30._Maerz_2026_in_Erfurt.pdf" class="link-download">DS 8/4116</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
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                <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 09:21:00 +0200</pubDate>
                <title>Unterstützung einer Aufrüstungspolitik durch die Landesregierung</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/unterstuetzung-einer-aufruestungspolitik-durch-die-landesregierung/</link>
                
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                <content:encoded><![CDATA[<p>Wie die Medien übereinstimmend berichteten, hat die Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum anlässlich des zweiten Forums für Sicherheits- und Verteidigungstechnologie in Thüringen erklärt, dass die Landesregierung „aktiv um Ansiedlungen aus den Bereichen Sicherheit, Verteidigung und wehrtechnologischer Innovation“ werbe. Zudem sicherte sie die Unterstützung der Landesregierung zur weiteren Entwicklung eines sogenannten Defense-Netzwerks zu.</p>
<p>Bereits im Vorfeld der Veranstaltung wurde die Ministerin in der Tageszeitung Thüringer Allgemeine mit der Aussage zitiert, man führe „bereits Gespräche mit zahlreichen Unternehmen aus der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft“ und es sei davon auszugehen, „dass noch in diesem Jahr einige dieser Projekte spruchreif“ würden.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Unterstuetzung_einer_Aufruestungspolitik_durch_die_Landesregierung.pdf" class="link-download">DS 8/4051</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
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                <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 09:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Anzahl der grunderwerbsteuerrelevanten Grundstücksverkehre in Thüringen im II. Quartal 2026</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/anzahl-der-grunderwerbsteuerrelevanten-grundstuecksverkehre-in-thueringen-im-ii-quartal-2026/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Landtag hat mit einer Mehrheit aus Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP und fraktionsloser Abgeordneter in der zurückliegenden 7. Wahlperiode die Grunderwerbsteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von vormals 6,5 auf 5,0 Prozent abgesenkt. Begründet wurde dies damit, dass insbesondere bauwillige Familien kein eigenes Immobilienvermögen aufbauen könnten, weil die Erwerbsnebenkosten, insbesondere die Grunderwerbsteuer, zu hoch seien.</p>
<p>Grundlage für Rechtsvorgänge, die eine Grunderwerbsteuer bedingen, ist das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes. Das Grunderwerbsteuergesetz definiert zahlreiche Besteuerungsgrundlagen, differenziert nach natürlichen Personen und weiteren Erwerbern (zum Beispiel Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften).</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Anzahl_der_grunderwerbsteuerrelevanten_Grundstuecksverkehre_in_Thueringen_im_II._Quartal_2026.pdf" class="link-download">DS 8/4046</a></p>]]></content:encoded>
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                <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 09:24:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Kommunen ohne Jahresrechnungen 2024</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/thueringer-kommunen-ohne-jahresrechnungen-2024/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach § 80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) haben die Kommunen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Der Gemeinderat beschließt darüber bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Sodann ist die Jahresrechnung mit Anlagen, Prüfberichten und Beschlüssen dazu der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen. Bis Mitte des Jahres 2025 sollten alle Jahresrechnungen 2024 erstellt sein. Dennoch treten Fälle ein, in denen Kommunen aus unterschiedlichen Gründen ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen. Die Kommunen unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Thueringer_Kommunen_ohne_Jahresrechnungen_2024.pdf" class="link-download">DS 8/4048</a></p>]]></content:encoded>
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                <pubDate>Fri, 31 Jul 2026 09:27:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Kommunen ohne Jahresrechnungen 2023</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/thueringer-kommunen-ohne-jahresrechnungen-2023/</link>
                
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                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach § 80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) haben die Kommunen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Der Gemeinderat beschließt darüber bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Sodann ist die Jahresrechnung mit Anlagen, Prüfberichten und Beschlüssen dazu der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen. Bis Mitte des Jahres 2024 sollten alle Jahresrechnungen 2023 erstellt sein. Dennoch treten Fälle ein, in denen Kommunen aus unterschiedlichen Gründen ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen. Die Kommunen unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Thueringer_Kommunen_ohne_Jahresrechnungen_2023.pdf" class="link-download">DS 8/4047</a></p>]]></content:encoded>
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                <pubDate>Fri, 31 Jul 2026 09:17:00 +0200</pubDate>
                <title>Rücklagen der Thüringer Kommunen 2023</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/ruecklagen-der-thueringer-kommunen-2023/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Gemeinden und Landkreise haben zur Sicherung der Haushaltswirtschaft in angemessener Höhe eine Rücklage zu bilden. Damit soll gewährleistet sein, dass die Gemeinden und Landkreise die Leistung von Ausgaben rechtzeitig sichern können. Die Mindestrücklage beträgt dabei 2 Prozent vom Durchschnitt des Verwaltungshaushalts der vorangegangenen drei Jahre (§ 68 der Thüringer Kommunalordnung [ThürKO] in Verbindung mit § 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung [ThürGemHV]). Die Würdigung und Genehmigung der Haushalte unterliegt der Aufsicht des Landes.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Ruecklagen_der_Thueringer_Kommunen_2023.pdf" class="link-download">DS 8/4043</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-78408</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Jul 2026 09:05:00 +0200</pubDate>
                <title>Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur und des öffentlichen Personennahverkehrs in Thüringen in den Jahren 2016 bis 2026</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/foerderung-kommunaler-verkehrsinfrastruktur-und-des-oeffentlichen-personennahverkehrs-in-thueringen-in-den-jahren-2016-bis-2026/</link>
                
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                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommunen tragen die Hauptverantwortung für den Erhalt, den Ausbau und die Modernisierung der örtlichen Verkehrsinfrastruktur sowie für die Sicherstellung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs. Das Land unterstützt die Kommunen hierbei über verschiedene Förderinstrumente, insbesondere die Richtlinie zur Förderung von betrieblichen Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (RL – ÖPNV-Unternehmensförderung), die Richtlinie zur Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI), vormals RL-KSB, sowie das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Förderung des Radverkehrs.</p>
<p>Vor dem Hintergrund steigender Investitionsbedarfe bei Straßen, Brücken, Radwegen und ÖPNV-Angeboten stellt sich die Frage, ob die bereitgestellten Fördermittel ausreichen, um die von den Kommunen angemeldeten und förderfähigen Vorhaben zu unterstützen.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Foerderung_kommunaler_Verkehrsinfrastruktur_und_des_oeffentlichen_Personennahverkehrs_in_Thueringen_in_den_Jahren_2016_bis_2026.pdf" class="link-download">DS 8/4010</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
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                <pubDate>Mon, 13 Jul 2026 15:02:00 +0200</pubDate>
                <title>Staatssekretäre im Finanzministerium</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/staatssekretaere-im-finanzministerium/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Landesregierung informierte in den Antworten auf die <a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Verbeamtung_von_Staatssekretaerinnen_und_Staatssekretaeren_auf_Lebenszeit_-_Teil_I.pdf" class="link-download">Kleine Anfrage 8/2093 in der Drucksache 8/3493</a> und auf die <a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Verbeamtung_von_Staatssekretaerinnen_und_Staatssekretaeren_auf_Lebenszeit_-_Teil_II.pdf" class="link-download">Kleine Anfrage 8/2101 in der Drucksache 8/3494</a> über die Zuständigkeiten der Staatssekretäre in den Ministerien und der Staatskanzlei und machte Angaben zu den beiden im Finanzministerium tätigen Staatssekretären.</p>
<p>So stimmte das Kabinett der Ernennung von einem der beiden im Finanzministerium tätigen Staatssekretäre bereits am 19. Dezember 2024 zu. Der Ernennung des zweiten im Finanzministerium tätigen Staatssekretärs unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe wurde erst am 27. Januar 2026 zugestimmt. Beide Staatssekretäre werden auf der Internetseite des Finanzministeriums seit dem 19. Dezember 2024 als Staatssekretäre geführt. Dazu ergeben sich Nachfragen.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Staatssekretaere_im_Finanzministerium.pdf" class="link-download">DS 8/3950</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-78395</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 14:26:00 +0200</pubDate>
                <title>Finanzielle Auswirkungen einer möglichen Vermögensteuer auf den Landeshaushalt Thüringens</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/finanzielle-auswirkungen-einer-moeglichen-vermoegensteuer-auf-den-landeshaushalt-thueringens/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. mit dem Titel „Vermögensteuer Die Linke – Aufkommens- und Verteilungswirkungen“, veröffentlicht am 23. Januar 2026, würde die Wiedereinführung einer Vermögensteuer in einem im Forschungsbericht beschriebenen Szenario bundesweit zu einem zusätzlichen Steueraufkommen in Höhe von rund 105 Milliarden Euro jährlich führen. Unter der Annahme, dass das Steueraufkommen aus der Vermögensteuer zu 100 Prozent den Ländern zufließt, würde das Land mit zusätzlichen Einnahmen von rund 2,3 Milliarden Euro jährlich rechnen können.</p>
<p>Gemäß Thüringer Haushaltsgesetz 2026/2027 betragen die Haushaltsvolumina des Landes im Jahr 2026 rund 14,8 Milliarden Euro und im Jahr 2027 rund 15,1 Milliarden Euro.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Finanzielle_Auswirkungen_einer_moeglichen_Vermoegensteuer_auf_den_Landeshaushalt_Thueringens.pdf" class="link-download">DS 8/3934</a></p>]]></content:encoded>
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                <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 14:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Nebentätigkeiten von Mitgliedern der Landesregierung und von Staatssekretärinnen und Staatssekretären – Teil I</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/nebentaetigkeiten-von-mitgliedern-der-landesregierung-und-von-staatssekretaerinnen-und-staatssekretaeren-teil-i/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Bestimmungen des Thüringer Ministergesetzes (ThürMinG) dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören, noch gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Sofern daraus Einkünfte erzielt werden, sind diese insoweit an das Land abzuführen, als diese den Höchstbetrag eines monatlichen Amtsgehalts im Jahr übersteigen.</p>
<p>Für verbeamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte gelten die Bestimmungen der Thüringer Nebentätigkeitsverordnung. Danach haben sie bei der obersten Dienstbehörde die Genehmigung der Nebentätigkeit zu beantragen. Sofern dafür eine Vergütung gewährt wird, ist diese unter bestimmten Voraussetzungen an den Dienstherren abzuführen.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Nebentaetigkeiten_von_Mitgliedern_der_Landesregierung_und_von_Staatssekretaerinnen_und_Staatssekretaeren_-_Teil_I.pdf" class="link-download">DS 8/3932</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-78394</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 14:11:00 +0200</pubDate>
                <title>Verteilung von Landesbehörden und Landespersonal zum Stichtag 1. Januar 2026</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/verteilung-von-landesbehoerden-und-landespersonal-zum-stichtag-1-januar-2026/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Freistaat Thüringen unterhält eine Vielzahl von Landesbehörden, die dezentral in Thüringen verteilt sind. Damit verfolgt das Land die Zielstellung, alle Landesteile annähernd gleichmäßig durch Vorhalteleistungen von öffentlicher Infrastruktur und Landespersonal zu fördern. Die Ansiedlungspolitik ist damit ein Teil der Strukturpolitik des Landes. Aus den Veröffentlichungen des Thüringer Landesamts für Statistik geht hervor, dass eine Verteilung von Landesbehörden und deren Personal höchst unterschiedlich ausfällt. Zu dieser Thematik wurden bereits Anfragen an die Landesregierung gestellt, um valide Daten zu erhalten (vergleiche Drucksachen 6/7062, <a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Verteilung_von_Landesbehoerden_und_Landespersonal_zum_Stichtag_30._Juni_2020.pdf" class="link-download">7/2122</a>, <a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Verteilung_von_Landesbehoerden_und_Landespersonal_zum_Stichtag_1._Januar_2009.pdf" class="link-download">7/3006</a>, <a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Verteilung_von_Landesbehoerden_und_Landespersonal_zum_Stichtag_1._Januar_2014.pdf" class="link-download">7/3007</a> und <a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Verteilung_von_Landesbehoerden_und_Landespersonal_zum_Stichtag_1._Januar_2023.pdf" class="link-download">7/8560</a>). Es macht sich erforderlich, das Thema auch über einen längeren Zeitverlauf hin zu betrachten.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Verteilung_von_Landesbehoerden_und_Landespersonal_zum_Stichtag_1._Januar_2026.pdf" class="link-download">DS 8/3917</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
            </item>


            
            <item>
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                <pubDate>Tue, 07 Jul 2026 13:59:00 +0200</pubDate>
                <title>Nebentätigkeiten von Mitgliedern der Landesregierung und von Staatssekretärinnen und Staatssekretären – Teil II</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/nebentaetigkeiten-von-mitgliedern-der-landesregierung-und-von-staatssekretaerinnen-und-staatssekretaeren-teil-ii/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Bestimmungen des Thüringer Ministergesetzes (ThürMinG) dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören, noch gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Sofern daraus Einkünfte erzielt werden, sind diese insoweit an das Land abzuführen, als diese den Höchstbetrag eines monatlichen Amtsgehalts im Jahr übersteigen.</p>
<p>Für verbeamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte gelten die Bestimmungen der Thüringer Nebentätigkeitsverordnung. Danach haben sie bei der obersten Dienstbehörde die Genehmigung der Nebentätigkeit zu beantragen. Sofern dafür eine Vergütung gewährt wird, ist diese unter bestimmten Voraussetzungen an den Dienstherren abzuführen.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Nebentaetigkeiten_von_Mitgliedern_der_Landesregierung_und_von_Staatssekretaerinnen_und_Staatssekretaeren_-_Teil_II.pdf" class="link-download">DS 8/3912</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-78391</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Jul 2026 13:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Nicht öffentliche Prüfungen der Haushaltsstrukturkommission zu möglichen Sparabsichten innerhalb der Landesregierung</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/nicht-oeffentliche-pruefungen-der-haushaltsstrukturkommission-zu-moeglichen-sparabsichten-innerhalb-der-landesregierung/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Laut Berichterstattung der Tageszeitung Die Welt vom 26. April 2026 soll die von der amtierenden Landesregierung eingesetzte sogenannte Haushaltsstrukturkommission Prüfaufträge an alle Ministerien erteilt haben, Vorschläge für Mitteleinsparungen zu unterbreiten. Sowohl die Arbeit der sogenannten Haushaltsstrukturkommission als auch die Prüfungen in den einzelnen Ministerien erfolgen nicht öffentlich. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete am 25. April 2026 unter Berufung auf Berichte anderer Presseorgane von Prüfungen im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, ob die im Jahr 2019 abgeschafften Straßenausbaubeiträge wieder eingeführt, die erst jüngst geschaffene Feuerwehrrente wieder abgeschafft und Finanzhilfen des Landes für freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen ausgesetzt werden sollen.</p>
<p>Im Rahmen einer auf Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache 8/3462) in der 43. Plenarsitzung am 20. Mai 2026 durchgeführten Aktuellen Stunde erklärte der Staatssekretär für Kommunales sinngemäß, die in der Öffentlichkeit wiedergegebenen Berichte zur Arbeit der sogenannten Haushaltsstrukturkommission seien unvollständig.</p>
<p>Die Tätigkeit der Landesregierung unterliegt der Kontrolle des Parlaments. Hierzu gehört auch das Fragerecht von Abgeordneten.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Nicht_oeffentliche_Pruefungen_der_Haushaltsstrukturkommission_zu_moeglichen_Sparabsichten_innerhalb_der_Landesregierung.pdf" class="link-download">DS 8/3892</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-78311</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Jul 2026 09:57:00 +0200</pubDate>
                <title>Bewirtschaftung des Landeshaushalts zum Stichtag 31. März 2026</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/bewirtschaftung-des-landeshaushalts-zum-stichtag-31-maerz-2026/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Landtag hat den Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit Abweichungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf der Landesregierung beschlossen. Mit diesen Änderungen hat der Landtag eine veränderte Prioritätensetzung vorgenommen. Die Umsetzung dieser veränderten Prioritätensetzung durch die Landesregierung im Rahmen des Haushaltsvollzugs ist durch den Landtag zu kontrollieren.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Bewirtschaftung_des_Landeshaushalts_zum_Stichtag_31._Maerz_2026.pdf" class="link-download">DS 8/3929</a></p>
<p>Hinweis: Alle Mitglieder der Landtagsfraktion Die Linke haben zu zahlreichen Haushaltsstellen gleichlautende Einzelanfragen gestellt. Aus verwaltungsorganisatorischen Gründen erfolgte die Beantwortung der rd. 120 Kleinen Anfragen durch die Landesregierung in einer gemeinsamen Drucksache.</p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-78397</guid>
                <pubDate>Fri, 03 Jul 2026 14:46:00 +0200</pubDate>
                <title>Förderpraxis nach der Förderrichtlinie „Zuwendungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements im Freistaat Thüringen“ sowie öffentliche Übergabe von Förderbescheiden – Teil II</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/foerderpraxis-nach-der-foerderrichtlinie-zuwendungen-zur-staerkung-des-buergerschaftlichen-und-ehrenamtlichen-engagements-im-freistaat-thueringen-sowie-oeffentliche-uebergabe-von-foerderbescheiden-teil-ii/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Antwort der Landesregierung vom 9. April 2026 auf die Kleine Anfrage 8/2105 teilte die Landesregierung mit, dass der Antrag eines Vereins auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements über das zentrale Förderportal Thüringen beim Landesverwaltungsamt eingegangen sei, dass die Zuständigkeit für Antragsbearbeitung und Bewilligung dem Landesverwaltungsamt zugeordnet sei und eine Zuständigkeit des Finanzministeriums oder anderer Ressorts für die Antragsbearbeitung im konkreten Förderverfahren nicht bestehe. Nach der Förderrichtlinie „Zuwendungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements im Freistaat Thüringen“ obliegen dem Landesverwaltungsamt insbesondere die Prüfung der Förderfähigkeit, die Durchführung des Verwaltungsverfahrens sowie die Entscheidung über die Bewilligung der Zuwendung. Zugleich werden Förderungen öffentlich kommuniziert und teilweise im Rahmen von Übergabeterminen unter Beteiligung von Mitgliedern der Landesregierung dargestellt. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Transparenz der Mittelvergabe nach der Förderrichtlinie, zur Gleichbehandlung der Zuwendungsempfänger sowie zu den Kriterien, nach denen Mitglieder der Landesregierung oder einzelne Ministerien bei der öffentlichen Übergabe oder Darstellung von Förderungen eingebunden werden.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Foerderpraxis_nach_der_Foerderrichtlinie__Zuwendungen_zur_Staerkung_des_buergerschaftlichen_und_ehrenamtlichen_Engagements_im_Freistaat_Thueringen__sowie_oeffentliche_UEbergabe_von_Foerderbescheiden_-_Teil_II.pdf" class="link-download">DS 8/3926</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-78392</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 13:39:00 +0200</pubDate>
                <title>Auswirkungen des sogenannten Kleine-Gemeinden-Programms auf die Jahresüberschüsse und Jahresfehlbeträge der Gemeinden in Thüringen im Jahr 2024 – nachgefragt</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/auswirkungen-des-sogenannten-kleine-gemeinden-programms-auf-die-jahresueberschuesse-und-jahresfehlbetraege-der-gemeinden-in-thueringen-im-jahr-2024-nachgefragt/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die kreisangehörigen Gemeinden erhielten im Jahr 2024 nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden entsprechende Zuweisungen. Im Landeshaushalt für das Jahr 2024 waren dafür 45 Millionen Euro bereitgestellt worden.</p>
<p>Meine Dringlichkeitsanfrage vom 2. Dezember 2025 in der Drucksache 8/2481 konnte durch die Landesregierung unter sinngemäßem Hinweis darauf, dass die geprüften Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2024 in den Kommunen nicht vollständig vorliegen würden, nur unvollständig beantwortet werden (vergleiche Drucksache 8/2646). In Anbetracht des weiteren Zeitverlaufs und eingedenk der gesetzlichen Vorschriften des § 80 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) müssten zwischenzeitlich alle Gemeinden über eine geprüfte und vom Gemeinderat beschlossene Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 verfügen. Dies macht eine erneute Nachfrage erforderlich, auch um die Wirksamkeit des sogenannten Kleine-Gemeinden-Programms einschätzen zu können.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Auswirkungen_des_sogenannten_Kleine-Gemeinden-Programms_auf_die_Jahresueberschuesse_und_Jahresfehlbetraege_der_Gemeinden_in_Thueringen_im_Jahr_2024_-_nachgefragt.pdf" class="link-download">DS 8/3894</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-78388</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 10:38:00 +0200</pubDate>
                <title>Tätigkeit des Beirats für kommunale Finanzen im Jahr 2025</title>
                <link>https://www.saschabilay.de/landtag/kleine-anfragen/news/taetigkeit-des-beirats-fuer-kommunale-finanzen-im-jahr-2025/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Auf Vorschlag des damals auch für Kommunalfinanzierungen zuständigen Finanzministers wurde im Jahr 2012 der Beirat für kommunale Finanzen gebildet. Die Idee entstammte einer Vorlage aus dem Freistaat Sachsen.</p>
<p>Dem Beirat gehören gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung verschiedener Ressorts sowie der kommunalen Spitzenverbände, die die Mehrheit der Mitglieder im Beirat stellen, an. Der Beirat ist bei der Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie der Vergabe von Bedarfszuweisungen zu beteiligen. Im Vorfeld von Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes und bei die kommunale Ebene betreffenden finanzwirksamen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften ist der Beirat zu hören. Aus der Finanzausgleichsmasse werden gemäß § 33 Abs. 3 ThürFAG jährlich 50 000 Euro für die Arbeit des Beirats entnommen, um Beratungsleistungen durch Dritte finanzieren zu können.</p>
<p><a href="https://www.saschabilay.de/fileadmin/SaschaBilay/Kleine_Anfragen/Taetigkeit_des_Beirats_fuer_kommunale_Finanzen_im_Jahr_2025.pdf" class="link-download">DS 8/3865</a></p>]]></content:encoded>
                <category>SaschaBilay</category><category>Kleine Anfrage</category>
                
            </item>


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