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Beteiligung der (finanzschwachen) Kommunen am Landesanteil aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität

Der Freistaat Thüringen erhält aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität einen Anteil von rund 2,5 Milliarden Euro. Hierzu wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)“ (VV LuKIFG) geschlossen; an diesem Verfahren war der Landtag nicht beteiligt.

§ 1 Abs. 2 VV LuKIFG trägt folgenden Wortlaut: „Die Länder legen einen Anteil des in Absatz 1 genannten Betrags fest, der für Investitionen in die kommunale Infrastruktur zu verwenden ist, sowie die Verfahren, mit denen die die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse besonders berücksichtigt werden sollen. Dies gilt nicht für die Stadtstaaten.“

DS 8/3546

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