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Die Landesregierung hat mit dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG) ein Kreditprogramm zur Förderung von kommunalen Investitionen mit einem Gesamtvolumen von über 1 Milliarde Euro bei der Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Aufbaubank (TAB) eingerichtet. Der Freistaat übernimmt für die Kommunen sowohl den Zins als auch die Tilgung. Den Gemeinden und Landkreisen in Thüringen wurde entsprechend ihrer Einwohnerzahlen jeweils ein Kontingent aus… Weiterlesen

Nach § 33 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) haben die Gemeinden, Städte und Landkreise nach § 111 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 ThürKO grundsätzlich die zwischen Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften getroffenen tarifvertraglichen Regelungen anzuwenden. Gleichzeitig eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, nach vorheriger Genehmigung durch das für Kommunalrecht zuständige Ministerium Ausnahmen zuzulassen und sogar gänzlich auf die Anwendung des Tarifvertrags zu verzichten. … Weiterlesen

Bereits in der 6. und 7. Wahlperiode des Landtags wurde das personelle Verhältnis zwischen politischen Stiftungen sowie Fraktionen und Anstellungsverhältnissen in der Landesverwaltung Gegenstand der politischen Betrachtung. Insbesondere bestanden Bedenken hinsichtlich des in Bezug auf den Landesdienst grundgesetzlich verankerten Maßstabs der Bestenauslese bei der Einstellung von Personen aus Partei-, Fraktions- und Stiftungsumfeldern. DS 8/3414 Weiterlesen

Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzung/Haushaltepläne der Verwaltungsgemeinschaften. DS 8/3369 Weiterlesen

Der Freistaat fördert nach Maßgabe des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) „Bemühungen der Gemeinden und Landkreise, durch kommunale Zusammenarbeit unter den gestiegenen Anforderungen die Aufgaben der Gemeinden und Landkreise ebenso gut wie bisher zu erfüllen oder die Qualität der Aufgabenerfüllung noch zu verbessern“ im Einzelfall mit bis zu 500 000 Euro (§ 24 Abs. 2 Satz 3 ThürFAG). Zudem können nach § 24 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ThürFAG Gutachten gefördert… Weiterlesen

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