Ehemaliges Partei-, Fraktions- und Stiftungspersonal in den obersten Landesbehörden
Bereits in der 6. und 7. Wahlperiode des Landtags wurde das personelle Verhältnis zwischen politischen Stiftungen sowie Fraktionen und Anstellungsverhältnissen in der Landesverwaltung Gegenstand der politischen Betrachtung. Insbesondere bestanden Bedenken hinsichtlich des in Bezug auf den Landesdienst grundgesetzlich verankerten Maßstabs der Bestenauslese bei der Einstellung von Personen aus Partei-, Fraktions- und Stiftungsumfeldern.
