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Höhe der Verwaltungsgemeinschaftsumlagen im Jahr 2025

Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzung/Haushaltepläne der Verwaltungsgemeinschaften.

DS 8/3369

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