Die Landesregierung informierte in den Antworten auf die Kleine Anfrage 8/2093 in der Drucksache 8/3493 und auf die Kleine Anfrage 8/2101 in der Drucksache 8/3494 über die Zuständigkeiten der Staatssekretäre in den Ministerien und der Staatskanzlei und machte Angaben zu den beiden im Finanzministerium tätigen Staatssekretären. So stimmte das Kabinett der Ernennung von einem der beiden im Finanzministerium tätigen Staatssekretäre bereits am 19. Dezember 2024 zu. Der Ernennung des zweiten im… Weiterlesen
Nach einem Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. mit dem Titel „Vermögensteuer Die Linke – Aufkommens- und Verteilungswirkungen“, veröffentlicht am 23. Januar 2026, würde die Wiedereinführung einer Vermögensteuer in einem im Forschungsbericht beschriebenen Szenario bundesweit zu einem zusätzlichen Steueraufkommen in Höhe von rund 105 Milliarden Euro jährlich führen. Unter der Annahme, dass das Steueraufkommen aus der Vermögensteuer zu 100 Prozent den Ländern… Weiterlesen
Nach den Bestimmungen des Thüringer Ministergesetzes (ThürMinG) dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören, noch gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Sofern daraus Einkünfte erzielt werden, sind diese insoweit an das Land abzuführen,… Weiterlesen
Der Freistaat Thüringen unterhält eine Vielzahl von Landesbehörden, die dezentral in Thüringen verteilt sind. Damit verfolgt das Land die Zielstellung, alle Landesteile annähernd gleichmäßig durch Vorhalteleistungen von öffentlicher Infrastruktur und Landespersonal zu fördern. Die Ansiedlungspolitik ist damit ein Teil der Strukturpolitik des Landes. Aus den Veröffentlichungen des Thüringer Landesamts für Statistik geht hervor, dass eine Verteilung von Landesbehörden und deren Personal höchst… Weiterlesen
Nach den Bestimmungen des Thüringer Ministergesetzes (ThürMinG) dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören, noch gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Sofern daraus Einkünfte erzielt werden, sind diese insoweit an das Land abzuführen,… Weiterlesen
