Förderung kommunaler Investitionstätigkeiten in Thüringen nach dem Jahr 2029
Die Landesregierung hat meines Wissens vorgeschlagen, den Thüringer Anteil der vom Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung gestellten Mittel dafür zu nutzen, dass die Kommunen bei der landeseigenen Thüringer Aufbaubank Kredite im Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro für eigene Investitionen aufnehmen können. Das Land soll ausweislich des Gesetzentwurfs in der Drucksache 8/2003, Artikel 3, ab dem Jahr 2027 die Zinszahlungen und ab dem Jahr 2030 zusätzlich die Tilgungsleistungen übernehmen. Hinzu kämen bisher noch nicht bezifferbare Verwaltungskosten der Thüringer Aufbaubank. Es wird mit einer Gesamtbelastung des Landeshaushalts bis zum Jahr 2049 in Höhe von rund 1,507 Milliarden Euro gerechnet.
Die Kommunen gehen meiner Wahrnehmung nach davon aus, dass dieses Kreditprogramm für die Kommunen die bestehenden investiven Landeszuweisungen in den Jahren 2026 bis 2029 ergänzen und sich spätestens ab dem Jahr 2030 ein weiteres Landesprogramm zur Stärkung der kommunalen Investitionstätigkeiten anschließt, welches ebenfalls aus dem oben genannten Sondervermögen des Bundes gespeist wird. Diese Auffassung widerspricht meines Erachtens jedoch den Aussagen des Ministerpräsidenten und eines Staatssekretärs zur Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen am 24. September 2025 in der Messehalle in der Stadt Erfurt.
