Kreditfinanziertes Sanierungsprogramm Thüringer Talsperren
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten am 27. August 2025 wurde auf Begehren der Fraktion Die Linke die Situation der Talsperre Reinhardsbrunn (Landkreis Gotha) behandelt. Nach meiner Kenntnis soll das Land insbesondere aus finanziellen Gründen kein Interesse an der Anlage und deren Sanierung haben. Am 2. September 2025 erklärte der Minister öffentlich, dass die Landesregierung das Konzept verfolge, wonach die Anstalt des öffentlichen Rechts Thüringer Fernwasserversorgung für die Sanierung einzelner Talsperren künftige Kredite aufnehmen solle, für die das Land Zins und Tilgung übernehmen würde.
Gemäß § 33 des Thüringer Wassergesetzes ist das Land für die Unterhaltung einschließlich des Betriebs und der Instandsetzung oder die Beseitigung der Anlage verantwortlich. Diese Verantwortung wurde der Anstalt des öffentlichen Rechts Thüringer Fernwasserversorgung übertragen.
