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Messe Erfurt: Landesmittel, Beteiligungssteuerung und Veranstaltungsverträge

Mit dem Bundesparteitag der AfD Anfang Juli 2026 findet ein extrem rechtes Großevent in den Räumlichkeiten der Erfurter Messe statt. Das Unternehmen Messe Erfurt GmbH befindet sich vollständig im Eigentum des Freistaats Thüringen; der Freistaat ist zudem über die Wahrnehmung seiner Gesellschafterrechte und über landesseitig entsandte oder gewählte Mitglieder im Aufsichtsrat mit der Gesellschaft verbunden. Die Messe Erfurt GmbH erhält außerdem regelmäßig Mittel aus dem Landeshaushalt, unter anderem Zuschüsse zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sowie Zuschüsse für Investitionen, Ersatzinvestitionen und Maßnahmen der Instandhaltung. Nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Messe Erfurt GmbH können Pflichten des Veranstalters im Fall der Nichterfüllung zur Einschränkung oder Absage der Messe führen; außerdem bestehen Regelungen zu Rücktritt, außerordentlicher Kündigung, Veranstalterpflichten und Vertragsstrafen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie der Freistaat Thüringen seine Rolle als Alleingesellschafter, Zuwendungsgeber und Beteiligungssteuerer bei politisch und sicherheitsbehördlich besonders relevanten Veranstaltungen wahrnimmt.

DS 8/3790

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