Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes in Thüringen

Thüringen erhält mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) vom 20. Oktober 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 246) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes in den Jahren 2025 bis 2036 in Summe rund 2,5 Milliarden Euro für die Finanzierung von Sachinvestitionen in die Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit des Landes und der Kommunen fällt. Das Land soll die Kommunen beteiligen.

DS 8/2394