Abruf von Krediten für kommunale Investitionen bei der Thüringer Aufbaubank im zweiten Quartal des Jahres 2026
Die Landesregierung hat mit dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG) ein Kreditprogramm zur Förderung von kommunalen Investitionen mit einem Gesamtvolumen von über 1 Milliarde Euro bei der Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Aufbaubank (TAB) eingerichtet. Der Freistaat übernimmt für die Kommunen sowohl den Zins als auch die Tilgung. Den Gemeinden und Landkreisen in Thüringen wurde entsprechend ihrer Einwohnerzahlen jeweils ein Kontingent aus dem Kreditprogramm zugeteilt. Es bleibt den Kommunen überlassen, das zugeteilte Kontingent innerhalb des vierjährigen Zeitraums in einer Summe oder verteilt über mehrere Jahre abzurufen. In der 47. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 24. Juni 2026 erklärte die Finanzministerin zudem, dass ihr bereits von den Kommunen erste Meldungen zur Mittelverwendung vorliegen würden. Diese Angaben lagen hingegen zum Zeitpunkt der Antwort auf die Kleine Anfrage 8/2246 in der Drucksache 8/3506 noch nicht vor.
