Änderung der Thüringer Beurteilungsverordnung und Auswirkungen auf Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
Die Landesregierung hat mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Beurteilungsverordnung vom 17. März 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Nummer 3, vom 27. März 2026 umfangreiche Neuregelungen in Kraft gesetzt. Unter anderem wurde eine Neuregelung aufgenommen, die normiert, dass die dienstliche Beurteilung für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Chef der Staatskanzlei erstellt. Änderungen der Beurteilungsverordnung auf Grundlage des Thüringer Laufbahngesetzes unterliegen der Kontrolle durch den Landtag.
