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Aktueller Stand der kommunalen Wärmeplanungen – nachgefragt für das Jahr 2025

Zu den von uns gestellten Fragen zur kommunalen Wärmeplanung hatte die Landesregierung bereits in den Drucksachen 8/1169 und 8/1170 geantwortet.

Zum Zeitpunkt der Beantwortung konnte die Landesregierung keine Aussagen treffen, welche Gemeinden nach § 2 Abs. 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Wärmeplanungsgesetz die ihnen obliegenden Pflichten erfüllt haben. Die Gemeinden haben diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis zu erbringen. Das Land übt hierbei die Fach- und Rechtsaufsicht aus. Die Ausführung der Fach- und Rechtsaufsicht des Landes sowie die Erfüllung der obliegenden Pflichten aus dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz unterliegt der Kontrolle des Landtags.

Nach Medienberichten soll beispielsweise die Stadt Vacha im Wartburgkreis zum Jahresende 2025 ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben. Es ist fraglich, wie sich der Umsetzungsstand landesweit darstellt.

DS 8/3061

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