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Anzahl der grunderwerbsteuerrelevanten Grundstücksverkehre in Thüringen im III. Quartal 2025

Der Landtag hat mit einer Mehrheit aus Stimmen der damaligen Fraktionen der CDU und der AfD sowie der damaligen Parlamentarischen Gruppe der FDP und damaliger fraktionsloser Abgeordneter in der zurückliegenden 7. Wahlperiode die Grunderwerbsteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von vormals 6,5 auf 5,0 Prozent abgesenkt. Begründet wurde dies damit, dass insbesondere bauwillige Familien kein eigenes Immobilienvermögen aufbauen könnten, weil die Erwerbsnebenkosten, insbesondere die Grunderwerbsteuer, zu hoch seien.

Grundlage für Rechtsvorgänge, die eine Grunderwerbsteuer bedingen, ist das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes. Das Grunderwerbsteuergesetz definiert zahlreiche Besteuerungsgrundlagen differenziert nach natürlichen Personen und weiteren Erwerbern, zum Beispiel Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

DS 8/2888

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