Ausschreibungsverfahren zur Entwicklung der sogenannten Thüringen-App und gleichzeitig Rückkehr zum Papier in der Landesverwaltung - Teil I
Wie die amtierende Landesregierung über die Medien zum Jahresende 2025 erklärte, sollen alle Thüringerinnen und Thüringer bis Ende des Jahres 2026 zahlreiche Behördenvorgänge digital realisieren können. Es soll eine sogenannte Thüringen-App entwickelt werden, mit dem die Einwohnerinnen und Einwohner bestimmte Verwaltungsangelegenheiten mit dem Handy „in der Hosentasche“ (Medienberichterstattung des Mitteldeutschen Rundfunks am 15. Dezember 2025) erledigen lassen können.
Gleichzeitig hat die amtierende Landesregierung in mehreren Fällen entschieden, dass bestimmte Vorgänge innerhalb der Landesverwaltung ausschließlich in Papierform erledigt werden dürfen. So wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nummer 14/2025 durch den Ministerpräsidenten und die Justizministerin öffentlich bekannt gemacht, dass bei anhängigen Bußgeldverfahren die Aktenführung im Jahr 2026 ausschließlich in Papierform zu erfolgen habe. In den Fällen, in denen von anderen Stellen die Unterlagen elektronisch zugehen, sind diese ebenfalls in Papierform zu führen – müssen also entsprechend ausgedruckt, gelocht und abgeheftet werden. Diesem ist die Finanzministerin mit dem im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 3/2026 veröffentlichten Erlass zur zwingenden Aktenführung in Papierform in den Finanzämtern gefolgt. Dieser Erlass betrifft die Aktenführung in Steuerstrafverfahren, Steuerordnungswidrigkeiten und gleichgestellten Ordnungswidrigkeiten. Der Erlass regelt auch, dass bisher in elektronischer Form geführte Akten ebenfalls in Papier zu führen sind – also auch wieder ausdrucken, lochen, abheften.
