Auswirkungen des sogenannten Kleine-Gemeinden-Programms auf die Jahresüberschüsse und Jahresfehlbeträge der Gemeinden in Thüringen im Jahr 2024 – nachgefragt
Die kreisangehörigen Gemeinden erhielten im Jahr 2024 nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden entsprechende Zuweisungen. Im Landeshaushalt für das Jahr 2024 waren dafür 45 Millionen Euro bereitgestellt worden.
Meine Dringlichkeitsanfrage vom 2. Dezember 2025 in der Drucksache 8/2481 konnte durch die Landesregierung unter sinngemäßem Hinweis darauf, dass die geprüften Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2024 in den Kommunen nicht vollständig vorliegen würden, nur unvollständig beantwortet werden (vergleiche Drucksache 8/2646). In Anbetracht des weiteren Zeitverlaufs und eingedenk der gesetzlichen Vorschriften des § 80 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) müssten zwischenzeitlich alle Gemeinden über eine geprüfte und vom Gemeinderat beschlossene Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 verfügen. Dies macht eine erneute Nachfrage erforderlich, auch um die Wirksamkeit des sogenannten Kleine-Gemeinden-Programms einschätzen zu können.
