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Bewirtschaftung des Landeshaushalts zum Stichtag 31. März 2026

Der Landtag hat den Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit Abweichungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf der Landesregierung beschlossen. Mit diesen Änderungen hat der Landtag eine veränderte Prioritätensetzung vorgenommen. Die Umsetzung dieser veränderten Prioritätensetzung durch die Landesregierung im Rahmen des Haushaltsvollzugs ist durch den Landtag zu kontrollieren.

DS 8/3929

Hinweis: Alle Mitglieder der Landtagsfraktion Die Linke haben zu zahlreichen Haushaltsstellen gleichlautende Einzelanfragen gestellt. Aus verwaltungsorganisatorischen Gründen erfolgte die Beantwortung der rd. 120 Kleinen Anfragen durch die Landesregierung in einer gemeinsamen Drucksache.

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