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Dokumentation von Personalvorgängen in den obersten Landesbehörden

In einem Sonderbericht vom 13. März 2023 konkretisierte der Landesrechnungshof seine Vorstellungen von rechtssicheren Einstellungsentscheidungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und der zugehörigen Dokumentationspflichten, um die Einhaltung der Bestenauslese (Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) damit in allen Fällen nachvollziehbar durchzuführen und zu belegen.

DS 8/3673

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