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Entwicklung der Sozialausgaben in Thüringer Kommunen

Die Kommunen in Thüringen verzeichnen seit einigen Jahren steigende Sozialausgaben durch Gesetzesänderungen, Fallzahlensteigerungen und allgemeine Preissteigerungen, die nach Erklärung insbesondere der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Sozialhilfe nicht vollständig durch Zuweisungen des Bundes und des Landes kompensiert würden.

Der Freistaat ist für die Sicherstellung einer angemessenen und verfassungskonformen Ausfinanzierung der Kommunen zuständig. Dieser Verpflichtung wird durch direkte Zuweisungen, aber auch durch die Berücksichtigung von Sozialausgaben im kommunalen Finanzausgleich Rechnung getragen. Die Landesregierung hat angekündigt, dem Landtag im Herbst des Jahres 2026 einen Vorschlag zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs zu unterbreiten.

DS 8/3514

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