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Erhebung von Erschließungsbeiträgen anstelle von gesetzlich abgeschafften Straßenausbaubeiträgen in Waltershausen

In der Stadt Waltershausen im Landkreis Gotha wurden Straßenausbaubeiträge nach den damals gültigen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes erhoben. Die Straßenausbaubeiträge wurden inzwischen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 abgeschafft.

Für den Bereich Finkenstraße in der Stadt Waltershausen wurden in den 1990er Jahren unter anderem für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung Straßenausbaubeiträge erhoben. Aktuell beabsichtigt die Stadt Waltershausen die bauliche Ertüchtigung der Fahrbahn in der Finkenstraße. Die Grundstückseigentümer befürchten, dass sie anteilig an der Investition beteiligt werden sollen. Das wäre gegenwärtig nur unter den Voraussetzungen des § 242 Abs. 9 Satz 1 des Baugesetzbuchs in Form von Erschließungsbeiträgen möglich, wenn die Finkenstraße am 3. Oktober 1990 als nicht bereits hergestellt galt. Nach dem Baugesetzbuch könnte die Stadt Waltershausen bis zu 90 Prozent auf die Grundstückseigentümer abwälzen.

DS 8/3748

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