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Erhöhung der Entschädigung von ehrenamtlichen Gemeinderäten

Die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bürgermeister in Thüringen erhalten eine Dienstaufwandsentschädigung. Die hauptamtlichen Bürgermeister erhalten diese Entschädigung zusätzlich zu ihrer Besoldung. Die Entschädigung ist nach der Einwohnerzahl der Gemeinden gestaffelt. Den Höchstbetrag der Entschädigung legt die Landesregierung in einer Verordnung fest. Die Höchstbeträge wurden in den vergangenen Jahren wiederholt angepasst und erhöht. Die ehrenamtlichen Mitglieder in Gemeinderäten und Kreistagen erhalten Aufwandsentschädigungen. Die Höchstsätze für die Entschädigung ehrenamtlicher kommunaler Mandatsträger wurden zuletzt durch die Änderung der Thüringer Entschädigungsverordnung zum 1. Januar 2019 angepasst. Hierin wurde insbesondere geregelt, dass die Aufwandsentschädigung mindestens 50 Prozent der Höchstsätze beträgt.

DS 8/3296

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