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Fehlende Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer im Haushaltsjahr 2025 infolge der maßgeblich von CDU, AfD und FDP beschlossenen Gesetzesänderung

Mit den Stimmen der damaligen Fraktionen der CDU und der AfD sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP und fraktionsloser Abgeordneter wurde das „Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer“ beschlossen, das die Senkung der Grunderwerbsteuer von ehemals 6,5 Prozent auf nunmehr 5,0 Prozent ab dem Jahresbeginn 2024 vorsah. Das bedeutet Einnahmeverluste des Landes aus dem Aufkommen der Grunderwerbsteuer. Gleichzeitig beabsichtigt die Landesregierung insbesondere mit Blick auf die am 13. Mai 2026 im Zuge der Regierungsmedienkonferenz vorgestellten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung des Jahres 2026 umfangreiche Streichungen in den kommenden Jahren, da die Ausgaben des Landes die laufenden Einnahmen übersteigen würden.

DS 8/3842

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