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Finanzierung des Schulschwimmens in Thüringen

Nach § 7 des Thüringer Gesetzes zur Förderung von Investitionen und zum Ausgleich von besonderen Belastungen in den Kommunen erhalten die Gemeinden und Landkreise im Jahr 2025 aus dem Landeshaushalt 15 Millionen Euro für Hallenbäder, wenn unter anderem im ersten Halbjahr 2025 in den Einrichtungen schulischer Schwimmunterricht stattgefunden hat.

DS 8/2418

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