Finanzierung von Aufgaben nach dem Thüringer Kurortegesetz
Die Kur- und Erholungsorte in Thüringen haben zur staatlichen Anerkennung nach dem Thüringer Kurortegesetz bestimmte Angebote und Leistungen sicherzustellen, die in der Thüringer Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung als Kur- und Erholungsort bestimmt sind.
Im aktuellen Haushaltsjahr stehen insgesamt 16 Millionen Euro als Sonderlastenausgleich nach § 22 b des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für die Kur- und Erholungsorte in Thüringen zur Verfügung. Über die tatsächlichen Belastungen der Gemeinden und Städte liegen bisher keine Daten vor. Der Haushaltsgesetzgeber hatte auch mit dem Sondervermögen „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ Mittel für die Kur- und Erholungsorte in Thüringen bereitgestellt. Zur Beantragung der Mittel mussten die Erholungsorte ihre Bruttoausgaben im Verwaltungshaushalt in den Gliederungsnummern 321, 323, 34, 57, 58, 59, 73, 790 und 86 im Durchschnitt der Jahresrechnungen der Jahre 2016, 2017 und 2018 angeben (vergleiche Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Gewährung von Zuweisungen zur Unterstützung von Thüringer Erholungsorten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (RLZuwErhol) vom 5. August 2020, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2020 Seite 1028).
Ebenfalls aus dem oben genannten Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben die Kurorte in Thüringen eine pauschale Zuweisung nach der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Gewährung von Zuweisungen zur Unterstützung von Thüringer Kurorten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 5. August 2020 (vergleiche Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2020 Seite 1027) erhalten, für die jedoch keine gesonderten Nachweise gefordert wurden.
Aufgrund der vom Land verpflichtend vorgegebenen Haushaltssystematik sind die für die Erholungsorte vorgegebenen Gliederungen der Gemeindehaushalte identisch mit denen, die für Kurorte gelten. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Kurorte fußen meines Erachtens im Wesentlich mindestens auf dem Niveau der Erholungsorte.
