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Fördermittel für Fischereibetriebe aus dem EU-Programm „Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds“

Wie die Medien berichten, wurden seitens des Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten Fördermittel aus dem EU-Programm „Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds“ bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolge rückwirkend für das Jahr 2024. Fördergrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Fischwirtschaft in Thüringen (ThürFRL-EMFAF; vergleiche Thüringer Staatsanzeiger Nr. 42/2024 Seite 1499).

DS 8/2388

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