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Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur und des öffentlichen Personennahverkehrs in Thüringen in den Jahren 2016 bis 2026

Die Kommunen tragen die Hauptverantwortung für den Erhalt, den Ausbau und die Modernisierung der örtlichen Verkehrsinfrastruktur sowie für die Sicherstellung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs. Das Land unterstützt die Kommunen hierbei über verschiedene Förderinstrumente, insbesondere die Richtlinie zur Förderung von betrieblichen Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (RL – ÖPNV-Unternehmensförderung), die Richtlinie zur Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI), vormals RL-KSB, sowie das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Förderung des Radverkehrs.

Vor dem Hintergrund steigender Investitionsbedarfe bei Straßen, Brücken, Radwegen und ÖPNV-Angeboten stellt sich die Frage, ob die bereitgestellten Fördermittel ausreichen, um die von den Kommunen angemeldeten und förderfähigen Vorhaben zu unterstützen.

DS 8/4010

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