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Nebentätigkeiten von hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten in Thüringen

Für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte gelten die Bestimmungen der Thüringer Nebentätigkeitsverordnung (ThürNVO). Danach haben sie bei der obersten Dienstbehörde die Genehmigung der Nebentätigkeit zu beantragen. Sofern dafür eine Vergütung gewährt wird, ist diese unter bestimmten Voraussetzungen an den Dienstherren abzuführen.

DS 8/3230

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