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Neufassung der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI)

Die gegenwärtig noch gültige Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet und wird dementsprechend außer Kraft treten.

Die amtierende Landesregierung hat eine ab dem 1. Januar 2026 geltende neue Richtlinie bekannt gemacht (Thüringer Staatsanzeiger Nummer 43/2025, Seiten 1171 bis 1182).

DS 8/2686

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