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Sondervermögen des Bundes zur Förderung der Infrastruktur und Klimaneutralität – Berichtspflicht des Landes an den Bund zum 31. Dezember 2025

Der Bund hat ein Sondervermögen im Umfang von 500 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen in die Infrastruktur und in die Klimaneutralität errichtet. Ein Bestandteil des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität sind 100 Milliarden Euro, die den Ländern zur Verfügung stehen. Thüringen erhält aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt rund 2,54 Milliarden Euro. Nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz sollen die Kommunen von diesen Bundesmitteln ebenfalls profitieren, vor allem finanzschwache Kommunen.

Der Bund und die Länder haben zwischenzeitlich die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen abgeschlossen, mit der die Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes konkretisiert wird. Über den Wortlaut der Verwaltungsvereinbarung hat die Landesregierung den Landtag mit der Vorlage 8/1071 unterrichtet. Mit der Drucksache 8/2439 hat der Präsident des Landtags die Mitglieder des Landtags über den Beratungsverlauf zu der Unterrichtung in der Vorlage 8/1071 im Haushalts- und Finanzausschuss unterrichtet.

In den bisherigen Beratungen zur Umsetzung des Sondervermögens des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität durch die Landesregierung zeigte sich das zuständige Finanzministerium meiner Ansicht nach wortkarg, sodass weitere Nachfragen erforderlich sind.

DS 8/2898

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