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Tätigkeit des Beirats für kommunale Finanzen im Jahr 2025

Auf Vorschlag des damals auch für Kommunalfinanzierungen zuständigen Finanzministers wurde im Jahr 2012 der Beirat für kommunale Finanzen gebildet. Die Idee entstammte einer Vorlage aus dem Freistaat Sachsen.

Dem Beirat gehören gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung verschiedener Ressorts sowie der kommunalen Spitzenverbände, die die Mehrheit der Mitglieder im Beirat stellen, an. Der Beirat ist bei der Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie der Vergabe von Bedarfszuweisungen zu beteiligen. Im Vorfeld von Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes und bei die kommunale Ebene betreffenden finanzwirksamen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften ist der Beirat zu hören. Aus der Finanzausgleichsmasse werden gemäß § 33 Abs. 3 ThürFAG jährlich 50 000 Euro für die Arbeit des Beirats entnommen, um Beratungsleistungen durch Dritte finanzieren zu können.

DS 8/3865

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