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Veränderungen bei den kommunalen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises in Thüringen nach dem 3. April 2025

Gemeinden, Städten und Landkreisen können per Gesetz bestimmte Aufgaben zur Erledigung übertragen werden. Die Finanzierung ist dabei durch das Land sicherzustellen. Bei der Aufgabenerfüllung sind die Gemeinden, Städte und Landkreise an Weisungen des Landes gebunden.

DS 8/3818

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