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Verbeamtung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären auf Lebenszeit – Teil II

Beamten auf Lebenszeit ernannt (je einen Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz und im Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum sowie zwei Staatssekretäre im Finanzministerium). In allen vier Fällen wurde dabei die übliche Probezeit von drei Jahren auf etwas mehr als ein Jahr verkürzt.

Der amtierende Ministerpräsident und Mitglieder seiner jetzt an der Regierung beteiligten Fraktion hatten in der vorangegangenen Wahlperiode die Praxis zur Verbeamtung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären öffentlich kritisiert.

Die Verkürzung der Probezeit auf mindestens ein Jahr ist grundsätzlich möglich, erfordert aber die Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten, die „nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprechen“ (§ 32 Abs. 1 des Thüringer Laufbahngesetzes -ThürLaufbG-).

DS 8/3494

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