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Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes

Der Freistaat Thüringen erhält aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes in den Jahren 2025 bis 2036 in Summe rund 2,5 Milliarden Euro (Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen [Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG], BGBl. 2025 I Nr. 246). An diesem Programm soll der Freistaat die Kommunen beteiligen. Gemäß § 1 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG-VV) sollen insbesondere die finanzschwachen Kommunen davon profitieren. Weiterhin sollen nach § 5 Abs. 2 LuKIFG-VV die Länder bis zum 31. März 2026 gegenüber dem Bund erstmals über die beabsichtigte Verwendung der Bundesmittel berichten.

Wiederholte Nachfragen der Abgeordneten im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags zur möglichen Berichterstattung an den Bund, zuletzt am 19. März 2026, konnten von der Landesregierung bislang nicht beantwortet werden. Im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz informierte die Finanzministerin allerdings am 24. März 2026 über den vom Regierungskabinett beschlossenen Bericht zur Durchführung des LuKIFG im Freistaat Thüringen.

DS 8/3513

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