Vorschüsse des Landes zum Erwerb von Fahrrädern durch Bedienstete des Landes
Das Finanzministerium hat die Thüringer Richtlinie für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen und zum Kauf eines Fahrrades (Thüringer Vorschussrichtlinie) am 22. Dezember 2025 (Thüringer Staatsanzeiger Nummer 7/2026, Seiten 232 bis 234) geändert. Nunmehr können Bedienstete des Landes zum privaten Erwerb von Fahrrädern einen Vorschuss erhalten, um insbesondere die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu realisieren. Bestandteil der Veröffentlichung der geänderten Richtlinie auf insgesamt drei Seiten im Staatsanzeiger ist unter anderem der auszufüllende Antrag auf einen Vorschuss für den Erwerb eines Fahrrads, in dem die Beschäftigten des Landes unter anderem ihr monatliches Bruttoeinkommen angeben müssen. Die Veröffentlichung trägt die Zeichnung eines von zwei Staatssekretären im Finanzministerium.
