Zum Hauptinhalt springen

Wann kommt die angekündigte Reform des kommunalen Finanzausgleichs mit welcher inhaltlichen Ausrichtung?

Im Regierungsvertrag 2024 bis 2029 der Parteien CDU, BSW und SPD heißt es auf Seite 121: „Ein neuer kommunaler Finanzausgleich ist der Schlüssel für eine gerechte Verteilung der Mittel zwischen dem Land und den Kommunen sowie für ein faires Miteinander im Interesse der Bürger. Unsere Reform des KFA zielt darauf ab, die besonderen Herausforderungen der Kommunen – wie Demografie, Investitionsbedarf und regionale Besonderheiten – in den Vordergrund zu stellen.“

Die Landesregierung hat dem Landtag im Zusammenhang mit den Beratungen zum Entwurf des Landeshaushaltsplans für die Jahre 2026 und 2027 mit der Drucksache 8/2003 den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs vorgelegt. Die darin enthaltenen Änderungsvorschläge basieren meiner Einschätzung nach im Wesentlichen auf den Ergebnissen des finanzwissenschaftlichen Gutachtens vom ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. aus dem April 2025. Auf der Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen am 24. September 2025 kündigte nach meiner Kenntnis der Ministerpräsident an, dass man beginnend mit dem Jahr 2026 an einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs arbeiten werde.

DS 8/2374

Zurück zum Kopf der Seite