Zum Hauptinhalt springen

Welche Vereinbarung hat das Finanzministerium mit der Thüringer Aufbaubank zur Abwicklung des kommunalen Investitionsprogramms geschlossen? – Teil II

Durch das von der Landesregierung eingebrachte und vom Landtag beschlossene Thüringer Kommunale Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 wurde ein kommunales Investitionsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro in Kraft gesetzt. Die Gesamtbelastung des Landeshaushalts wird über Jahrzehnte hinweg bei rund 1,5 Milliarden Euro liegen.

Zur Umsetzung und Abwicklung des Vorhabens beabsichtigt die Landesregierung, die landeseigene Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Aufbaubank einzusetzen. Neben Tilgungsleistungen in Höhe von einer Milliarde Euro will das Land auch die Zinszahlungen der ausgereichten Darlehen übernehmen und mittelbar zusätzlich die Personal- und Sachkosten der Thüringer Aufbaubank tragen. Zur Realisierung des politischen Vorhabens ist eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Thüringer Aufbaubank erforderlich. Über den Inhalt und die Ausgestaltung einer solchen Vereinbarung konnte die Landesregierung in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses meiner Auffassung nach keine Fragen beantworten.

DS 8/2962

Zurück zum Kopf der Seite