Zuständigkeit für Sanierung und Unterhaltung des Denkmals „Espenfeld“ – nachgefragt
Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/688 geht hervor, dass für die Erhaltung des Bestands an Ruherechtsgräbern auf der Gedenkstätte in Espenfeld derzeit die Stadt Arnstadt zuständig ist. Dazu hat sich die Stadt auch im Ergebnis der Antwort der Landesregierung nach Jahren nun endlich bekannt. Hinsichtlich des auf der Gedenkstätte vorhandenen monumentalen Denkmals erklärte die Landesregierung in der Antwort zur Kleinen Anfrage 8/688, dass der Stadt Arnstadt am 18. April 2013 die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Sanierung des Denkmals erteilt wurde, nachdem das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie am 10. April 2013 eine positive Stellungnahme zur von der Stadt Arnstadt selbst eingereichten Sanierungskonzeption abgegeben hatte. In der Sitzung des Stadtrats Arnstadt am 4. September 2025 erklärte der zuständige Beigeordnete in öffentlicher Sitzung, dass Arnstadt zwar für das Gräberfeld aber nicht für das monumentale Denkmal zuständig sei. Das Denkmal befände sich im Eigentum Russlands und wenn eine Eigentumsübertragung stattgefunden haben sollte, dann auf den Bund und eventuell an den Freistaat Thüringen aber keinesfalls an die Stadt Arnstadt. Da die Stadt Arnstadt weder Eigentümerin des monumentalen Denkmals ist und das Denkmal sich auch nicht in der Zuständigkeit der Stadt Arnstadt befindet, besteht für die Stadt Arnstadt keine Sanierungs- und Unterhaltungsverantwortung.
