Aus dem Pressebereich im Thüringer Landtag
Durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage (DS 8/3005) „Erwerbstätigkeiten von studentischen Beschäftigten in Thüringen“ des Abgeordneten Christian Schaft wird deutlich, dass sich trotz der geschaffenen Rahmendienstvereinbarung (RVD), die Situation studentischer Beschäftigter an Thüringer Hochschulen nicht ausreichend verbessert hat. Der Fraktionsvorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag erklärt: „Für studentische Beschäftigte bleibt die Arbeit an Thüringer Hochschulen prekär. Obwohl im Dezember 2023 die Rahmendienstvereinbarung zur Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen für Assistenten als wichtiger Schritt verabschiedet wurde, sind geringe Bezahlung und eine viel zu kurze Befristung die Regel und nicht die Ausnahme.“ Weiterlesen
Am kommenden Samstag und Montag jähren sich die Morde des aus Thüringen stammenden rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) an Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat zum zwanzigsten Mal. Mehmet Kubaşık wurde am 04.04.2006 im Alter von 39 Jahren in seinem Kiosk in Dortmund ermordet. Halit Yozgat wurde im Alter von 21 Jahren am 06.04.2006 in seinem Internetcafé in Kassel ermordet. „Aufgrund rassistischer Stereotype wurde nach den Morden zunächst gegen die Angehörigen selbst ermittelt, obwohl sie selbst bereits früh auf ein neonazistischen Hintergrund hinwiesen. Die rassistischen Ermittlungen sorgen dafür, dass auch 20 Jahre nach den Morden immer noch viele Fragen offen sind. So ist unter anderem immer noch nicht geklärt, welche Rolle der ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme spielte, der sich zur Tatzeit der Ermordung von Halit Yozgat im Internetcafé aufhielt. Auch die Beteiligung der Dortmunder Neonaziszene an dem Mord an Mehmet Kubaşık ist noch nicht vollständig aufgeklärt, obwohl Angehörige dies schon seit 20 Jahren fordern. Dies liegt auch am Versagen des Dortmunder Staatsschutzes, dessen damaliger Leiter Jörg Lukat heute als Oberbürgermeister von Bochum von seiner Verantwortung nichts mehr wissen will“, so Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag. Weiterlesen
Zur heutigen Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik in Thüringen erklären Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher, und Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion im Thüringer Landtag: „Die Zahlen bilden nur das sogenannte Hellfeld ab, sind also kein vollständiges Abbild der tatsächlichen Kriminalitätslage, dennoch sind sie zur Einordnung wichtig. Sie verdeutlichen, dass die Angstkampagne, die die CDU vor anderthalb Jahren u.a. mit Großplakaten in Thüringen geführt hat und die suggerierten, man könne nachts nicht mehr allein nach Hause gehen, falsch und ohne Substanz war. Thüringen ist weiterhin ein relativ sicheres Land, die Polizei geht professionell ihrer Arbeit nach, Straftaten und Aufklärungsquoten bewegen sich auch nach dem Regierungswechsel auf einem ähnlichen Niveau. Weiterlesen
Zur aktuellen Debatte um die Schulplatzvergabe in Jena und die Einschränkungen der Wahlfreiheit für Schülerinnen und Schüler erklärt Ulrike Grosse-Röthig, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Die Entwicklungen rund um die Schulplatzvergabe in Jena sind ein Warnsignal weit über die Stadt hinaus. Was sich hier andeutet, erinnert fatal an alte Zeiten: unflexibel, von oben herab organisiert, geprägt von starren Verwaltungslogiken und an den Bedürfnissen von Familien, Kindern und Lehrerinnen und Lehrern vor Ort vorbei. Was wir brauchen, sind vielfältige pädagogische Konzepte vom Kind aus gedacht, Gemeinschaftsschulen und kommunale Gestaltungsspielräume.“ Weiterlesen
Anlässlich des heutigen Urteils des Oberlandesgerichtes Jena im Prozess gegen die militante Thüringer Neonazi-Gruppierung „Knockout 51“ erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Immerhin wurden die drei Angeklagten für ihre Mitgliedschaft und Unterstützung in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Das ist jedoch das einzig positiv zu benennende. Die Urteile sind weit hinter die Forderungen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) zurückgefallen. Damit findet eine weitere Verharmlosung der von 'Knockout 51' ausgegangenen massiven Neonazi-Gewalt statt. Die GBA hatte Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Jahren gefordert. Die militante Neonazi-Gruppierung hatte nicht nur massive Gewalt ausgeübt, sondern auch konkrete Pläne, Antifaschist*innen zu töten. Das Urteil wird die Akteur*innen und ihr Umfeld voraussichtlich nicht daran hindern, weiterhin aktiv zu bleiben. Ein Verbot von ‚Knockout 51' ist längst überfällig“. Weiterlesen





