Das Land hat den Gemeinden, Städten, Landkreisen sowie Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden einzelne Aufgaben zur Erfüllung im übertragenen Wirkungskreis zugewiesen. Hierbei definiert das Land nicht nur, ob die Aufgabe zu erfüllen ist, sondern macht auch Vorgaben, wie die Aufgabe zu erfüllen ist. Das kommunale Ermessen bei der Auftragserfüllung tendiert dabei gegen Null. Folgerichtig erstattet das Land den Kommunen die notwendigen Ausgaben im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs. … Weiterlesen
Zur Ortsermittlung einzelner Personen setzen Sicherheitsbehörden Ortungsimpulse, sogenannte "Stille SMS" ein. Dazu werden für den Empfänger nicht wahrnehmbare Signale an ein Mobilfunkgerät gesendet, ohne dass dies sichtbare Aktivitäten auslöst. Durch den Ortungsimpuls wird aber eine aktuelle Meldung über die Funkzelle, in der sich das Mobilfunkgerät befindet, versandt. Bereits in den Drucksachsen 6/7601, 7/2171 und 7/3009 nahm die Landesregierung dazu Stellung. DS 7/6074 Weiterlesen
In der kommunalen Praxis treten Fallbeispiele auf, bei denen ein hauptamtlicher Bürgermeister zugleich Ortsteil- beziehungsweise Ortschaftsbürgermeister in seiner Einheits- beziehungsweise Landgemeinde ist. Die §§ 45 beziehungsweise 45 a Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten keine Bestimmungen, wonach der hauptamtliche Bürgermeister nicht zugleich Ortsteil- beziehungsweise Ortschaftsbürgermeister sein darf. Jedoch führt eine solche Fallkonstellation immer wieder zu Konflikten, weil… Weiterlesen
Die Gemeinden, Städte, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften sowie Zweckverbände der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der Müllbeseitigung haben zur Absicherung ihrer Liquidität die entsprechenden Mittel sicherzustellen. Diese notwendigen Finanzmittel und weitere, nicht benötigte Mittel werden mangels alternativer Anlagemöglichkeiten bei den Hausbanken auf entsprechenden Konten verwahrt. Darüber hinaus verfügen die Gemeinden, Städte und Landkreise über entsprechende Haushaltsmittel aus den… Weiterlesen
Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Auskunfts- und Unterstützungsansprüche nach § 13 a ThürAGGVG und § 757a ZPO (VV Gefährlichkeitsanfragen) wurde im Staatsanzeiger 19/2022 neu bekannt gemacht. Danach können Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie andere Verfahrensbeteiligte Anfragen an Polizeidienststellen sowie an Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften stellen, wenn diese bei einer bevorstehenden Vollstreckungsmaßnahme Gefahren für Leib und Leben befürchten. Über die… Weiterlesen
