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Die Thüringer Gemeinden, Städte, Landkreise und ihre Zweckverbände unterliegen hinsichtlich der Realisierung von geplanten Bauvorhaben strengen Vorschriften beim Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge. Beim Vergabeverfahren sind Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaats Thüringen zu beachten. In diesen Vorschriften ist auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein eingeleitetes Vergabeverfahren aufgehoben (abgebrochen) werden kann. Eine Aufhebung kann zum Beispiel… Weiterlesen

Die Thüringer Gemeinden und Städte unterhalten im Rahmen von Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und Artikel 91 Abs. 1 Verfassung des Freistaats Thüringen jeweilige Partnerschaften mit anderen Kommunen im In- und Ausland. Insbesondere internationale Städtepartnerschaften dienen ausdrücklich dem kulturellen, sportlichen und sozialen Austausch über nationale Grenzen hinweg. Besonderes Augenmerk wird dabei vielfach auf den Jugendaustausch gelegt. Die bestehenden Städtepartnerschaften erhalten angesichts… Weiterlesen

Gemäß § 49 Thüringer Bauordnung (ThürBO) müssen Stellplätze beziehungsweise Garagen für Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück oder in zumutbarer Entfernung hergestellt werden, wenn die Nutzung des Grundstücks einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lässt. Insbesondere in größeren Städten besteht aufgrund der historischen Bebauung oftmals keine Möglichkeit, dieser Verpflichtung nachzukom-men. Die Grundstückseigentümer können in diesen Fällen durch Geldzahlung an die Gemeinde diese… Weiterlesen

§ 46 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) lautet wie folgt: "Hat die Einwohnerzahl einer Gemeinde, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehört, in drei aufeinander folgenden Jahren am Stichtag 31. Dezember nach der amtlichen Einwohnerstatistik des Landesamtes für Statistik weniger als 3.000 Einwohner betragen, so muss diese Gemeinde bis zum Ende des zweiten auf den letzten Stichtag folgenden Jahres den Beitritt zu einer benachbarten Verwaltungsgemeinschaft, die Zuordnung zu einer… Weiterlesen

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Beitrags­bescheide für frühere Straßenbaumaßnahmen konnten bis zum 31. Dezember 2019 nur für Maßnahmen erlassen werden, deren sachliche Beitragspflichten bis zum 31. Dezember 2015 entstanden sind. Die Anwendung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/324 Weiterlesen

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