Der § 8 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) regelt den Ehrensold für ausgeschiedene ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte. Demnach kann einem ehrenamtlichen Bürgermeister, Ortsteilbürgermeister oder Ortschaftsbürgermeister vom Gemeinderat für die Zeit nach seinem Ausscheiden Ehrensold bewilligt werden, wenn er sein Amt in derselben Gemeinde mindestens zehn Jahre lang innegehabt und entweder das 60. Lebensjahr vollendet hat oder dienstunfähig ist. Dem ehrenamtlichen… Weiterlesen
Gemeinden, Städte und Landkreise können im Rahmen der Erstellung der Haushaltsrechnung sogenannte Haushaltsreste bilden und somit nicht vereinnahmte beziehungsweise nicht verausgabte Haushaltsmittel in das Folgejahr übertragen. Die Übertragung der Mittel in nachfolgende Haushaltsjahre ist im Rahmen künftiger Haushaltsrechnungen ebenso möglich. Somit besteht die Möglichkeit, dass Kommunen Haushaltsmittel über mehrere Jahre hinweg bewirtschaften. Die Entscheidung darüber, welche Haushaltsreste… Weiterlesen
§ 57 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung regelt, dass die kommunalen Haushaltssatzungen bis einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden sollen. Entsprechend dieser Sollvorschrift müssten die kommunalen Haushaltssatzungen 2019 bis spätestens 30.November 2018 beschlossen und anschließend den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vorgelegt worden sein. DS 7/310 Weiterlesen
§ 51 Abs. 1 ThürKO regelt die Vereinbarung benachbarter kreisangehöriger Gemeinden, wonach eine Gemeinde mit mindestens 3.000 Einwohnern, deren Bürgermeister hauptamtlich tätig ist, die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde). Nach §51 Abs. 2 ThürKO hat die erfüllende Gemeinde für die Wahrnehmung der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben einen Anspruch auf Kostenersatz, soweit die Einnahmen oder Erträge nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Diese Kosten sind… Weiterlesen
Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzungen/Haushaltspläne der Verwaltungsgemeinschaften. Diese Umlage ist einwohnerbezogen und steuerkraftunabhängig. Die Verwaltungsgemeinschaften erhalten zudem den Mehrbelastungsausgleich der Mitgliedsgemeinden für die… Weiterlesen
