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Nach Kenntnis des Fragestellers wurde den Thüringer Kommunen im Jahr 2021 über ein Rundschreiben des Landes mitgeteilt, mit welchen Schlüsselzuweisungen die Gemeinden, Städte und Landkreise auf Basis der Regierungsentwürfe für den Landeshaushalt 2022 und des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes 2022 rechnen können. Diese Zahlen sollten als Grundlage für die Haushaltsplanungen und Beschlussfassungen in den Kommunen dienen. Die endgültige Höhe der Schlüsselzuweisungen hat der Thüringer Landtag am 4.… Weiterlesen

Für Sitzungen von Gemeinderäten gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Beratungen und Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Sitzungsteil erfolgen. Der Gemeinderat kann beschließen, dass eine abschließende Entscheidung auf einen Ausschuss übertragen wird. Die Beratung und Beschlussfassung hat demnach ebenfalls öffentlich zu erfolgen, sofern dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Nicht beschließende, also vorberatende Ausschüsse tagen demnach nicht… Weiterlesen

Das Sondervermögen "Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen" besteht aus zwei Teilvermögen, dem Teilvermögen "Fernwasser" und dem Teilvermögen "Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung". Es wurde im Jahr 2002 für den Bereich Fernwasser errichtet und im Jahr 2005 um den Bereich der Beitragserstattung für die Wasserver- und Abwasserentsorgung erweitert. Das Teilvermögen "Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung" dient der finanziellen Abwicklung der… Weiterlesen

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und des Finanzdezernenten hat der Stadtrat der Stadt Gotha in der Sitzung am 3. Februar 2022 eine "Sonderrücklage Corona-Pandemie" gebildet. Das Volumen der Sonderrücklage beträgt 500.000 Euro. Das Geld stammt aus den Mitteln des Landes des Jahres 2021 auf Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen (ThürStaKoFiG), woraus Gotha 1,7 Millionen Euro erhalten hat. Da offensichtlich mehr Geld vom Land bereitgestellt wurde, als die… Weiterlesen

Trotz Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit Wirkung vom 1. Januar 2019 können für eine Übergangszeit bis längstens 31. Dezember 2022 Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Das Gesetz sieht hierfür bestimmte Zahlungserleichterungen für die Betroffenen vor, sofern es sich um einmalige Beiträge handelt. Die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus § 7 b Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). DS 7/5211 Weiterlesen

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