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Die Gemeinde Föritztal im Landkreis Sonneberg ist mit Wirkung vom 1. Januar 2018 aus den ehemaligen Gemeinden Föritz, Neuhaus-Schierschnitz und Judenbach gebildet worden. Die drei ehemaligen Gemeinden hatten keinen Status nach dem Prinzip der zentralen Orte und wurden durch das Mittelzentrum Sonneberg versorgt. In der Begründung zum damaligen Gesetzentwurf in Drucksache 6/5308 führte die Landesregierung aus, dass die neu gebildete Gemeinde Föritztal "zukünftig die Funktionen eines zentralen… Weiterlesen

In  Burkhardtroda,  Ortsteil  der  Gemeinde  Gerstungen  im  Wartburgkreis,  befindet sich ein  früher  als  Wasserspeicher  genutztes  Areal.  Die  frühere  Talsperre  stellte eine wesentliche  naturnahe  Ruhe-  und  Erholungszone  am  Rande  der  Ortslage  für  die Einwohnerinnen  und  Einwohner  dar.  Aufgrund  baulicher  Mängel  wurde zwischenzeitlich das  Wasser  abgelassen.  Eine  erneute  Nutzung  des  Speichers  ist  derzeit  aufgrund  unklarer Nutzungsmöglichkeiten und daraus… Weiterlesen

Die Kontrolle und der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, der Verordnungen des Landes und der Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt den unteren staatlichen Gesundheitsämtern im Zusammenwirken mit den weiteren Ordnungsbehörden der Gemeinden und Städte sowie Landes- und Bundesbehörden. Die Gemeinden, Städte und Landkreise nehmen diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis anstelle des Landes wahr. Die Aufgabenwahrnehmung unterliegt der Kontrolle des Landtags. DS… Weiterlesen

Die Gemeinden haben gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches einen Flächennutzungsplan aufzustellen, der die künftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde in den wesentlichen Schwerpunkten aufzeigen soll. Die aus den genehmigten Flächennutzungsplänen entwickelten Bebauungspläne unterliegen nicht der Genehmigungspflicht, sondern sind nur noch anzeigepflichtig. Die Flächennutzungspläne haben sich in die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung des Landes beziehungsweise den regionalen… Weiterlesen

Gemeinden und Städte sind neben den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, die einzig Berechtigten, die Träger eines Friedhofs sein können. Die Gemeinden und Städte erfüllen diese Aufgabe als pflichtige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Für die Benutzung der Friedhöfe erheben die Gemeinden und Städte eine Gebühr. Rechtsgrundlagen sind das Thüringer Bestattungsgesetz, die Thüringer Kommunalordnung und das Thüringer Kommunalabgabengesetz… Weiterlesen

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