Zum Hauptinhalt springen

Arbeitsunfälle sind unter bestimmten Voraussetzungen meldepflichtig. Die Analyse der gemeldeten Arbeitsunfälle soll helfen, Unfallschwerpunkte für die Zukunft abzubauen und Unfälle zu vermeiden beziehungsweise die Auswirkungen insbesondere auf Leben und Gesundheit der Betroffenen zu vermindern. Für die Gewährleistung der Anforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz sind die Arbeitgeber zuständig. Im Zuge der Corona-Pandemie waren im Jahr 2020 erstmals viele Beschäftigte im… Weiterlesen

In der Gemeinde Nessetal befindet sich im Ortsteil Ballstädt eine von einem freien Träger betriebene Seniorenwohngemeinschaft. Das Gebäude ist in einer Holzbauweise errichtet. Unweit dieses Gebäudes befindet sich ein historischer Feuerlöschteich, welcher allerdings nicht den aktuellen Anforderungen an einen Feuerlöschteich entsprechen soll. Zur Sicherung des Brandschutzes, auch des in Holzbauweise errichteten Gebäudes einer Seniorenwohngemeinschaft, ist die Gemeinde verpflichtet, unweit des… Weiterlesen

Die Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach musste am 2. Februar 2021 abgebrochen werden, weil sich Mitglieder von zwei Stadtratsfraktionen sowie weitere Personen weigerten, während der Sitzung auch auf dem Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Damit dürfte ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung des Landrates des Wartburgkreises als zuständige Behörde zum Erlass von Corona-Eindämmungsmaßnahmen vorgelegen haben. Nach mehrfacher Aufforderung durch die Sitzungsleitung zum Tragen einer… Weiterlesen

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einen gemeinsamen Hinweis zum Umgang mit aufgefundenen Tieren veröffentlicht (vergleiche Thüringer Staatsanzeiger Nr. 47/2020). Im Jahre 1999 gab es eine Empfehlung des damaligen Sozialministeriums und des damaligen Innenministeriums, dass die Gemeinden und Städte für diese Aufgabe eine Deutsche Mark pro Einwohner und Jahr aufwenden sollten. Dieser… Weiterlesen

Die Gemeinden und Landkreise haben zur Sicherung der Haushaltswirtschaft in angemessener Höhe eine Rücklage zu bilden. Damit soll gewährleistet sein, dass die Gemeinden und Landkreise die Leistung von Ausgaben rechtzeitig sichern können. Die Mindestrücklage beträgt dabei zwei Prozent vom Durchschnitt des Verwaltungshaushalts der vorangegangenen drei Jahre (§ 68 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV). Die Würdigung und… Weiterlesen

Zurück zum Kopf der Seite