Der Freistaat Thüringen unterliegt hinsichtlich der Realisierung von geplanten Bauvorhaben strengen Vorschriften beim Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge. Beim Vergabeverfahren sind Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaats Thüringen zu beachten. In diesen Vorschriften ist auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein eingeleitetes Vergabeverfahren aufgehoben (abgebrochen) werden kann. Eine Aufhebung kann zum Beispiel erfolgen, wenn Vergabeunterlagen nicht… Weiterlesen
Laut einem Beitrag der Thüringischen Landeszeitung vom 25. Februar 2020 ruft ein Verein aus Thüringen alle kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat Thüringen auf, "gegen die von den Landkreisen erhobenen Kreisumlage-Bescheide Widerspruch einzulegen", da diese Bescheide die Gemeinden in ihren Rechten auf kommunale Selbstverwaltung verletzen würden und rechtswidrig seien. Die Landkreise und kreisfreien Städte unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/839 Weiterlesen
Laut einem Beitrag der Thüringer Allgemeinen, Lokalteil Eisenach vom 22. Januar 2020 haben Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hörselberg-Hainich die Bürgermeisterwahl vom 27. Oktober 2019 bei der örtlichen Kommunalaufsicht angefochten. Laut dem oben genannten Beitrag soll der gewählte Bürgermeister im Wahlkampf unlautere Mittel eingesetzt haben. So hätte er "Gesprächsrunden" genutzt, um Einwohnerversammlungen abzuhalten. Zudem habe es Empfehlungsschreiben von Amtsträgern gegeben. Außerdem habe… Weiterlesen
Laut § 80 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres in der Jahresrechnung nachzuweisen. Diese ist innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Der Gemeinderat beschließt über die Feststel-lung der geprüften Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe bis spätestens zum 31.… Weiterlesen
Die Gemeinden haben ab dem Jahr 2019 ihren bestehenden Ortsteilen zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben finanzielle Mittel im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stellen. Sofern der Gemeinderat keine abweichende Entscheidung trifft, beträgt die finanzielle Mindestausstattung fünf Euro pro Einwohner im Ortsteil mit Ortsteilverfassung, vergleiche § 45 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Eine analoge Regelung besteht für Landgemeinden in Bezug auf deren Ortschaftsräte, vergleiche §… Weiterlesen
