Zum Hauptinhalt springen

In der Drucksache 8/1970 antwortete die Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage 8/1214, dass im Vergleich zum Ende der vorangegangenen Landesregierung im Finanzministerium acht zusätzliche Stellen im Leitungsbereich geschaffen wurden, die zusätzliche jährliche Kosten von rund 1,1 Millionen Euro verursachen. Begründet wurde dies unter anderem mit Aufgabenverlagerungen innerhalb der Landesregierung. Um dies vollumfänglich nachvollziehen zu können, sind Nachfragen zu den übrigen Ministerien… Weiterlesen

Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/688 geht hervor, dass für die Erhaltung des Bestands an Ruherechtsgräbern auf der Gedenkstätte in Espenfeld derzeit die Stadt Arnstadt zuständig ist. Dazu hat sich die Stadt auch im Ergebnis der Antwort der Landesregierung nach Jahren nun endlich bekannt. Hinsichtlich des auf der Gedenkstätte vorhandenen monumentalen Denkmals erklärte die Landesregierung in der Antwort zur Kleinen Anfrage 8/688, dass der Stadt Arnstadt am 18. April… Weiterlesen

In der Drucksache 8/1970 antwortete die Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage 8/1214, dass im Vergleich zum Ende der vorangegangenen Landesregierung im Finanzministerium acht zusätzliche Stellen im Leitungsbereich geschaffen wurden, die zusätzliche jährliche Kosten von rund 1,1 Millionen Euro verursachen. Begründet wurde dies unter anderem mit Aufgabenverlagerungen innerhalb der Landesregierung. Um dies vollumfänglich nachvollziehen zu können, sind Nachfragen zu den übrigen Ministerien… Weiterlesen

In der Drucksache 8/1970 antwortete die Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage 8/1214, dass im Vergleich zum Ende der vorangegangenen Landesregierung im Finanzministerium acht zusätzliche Stellen im Leitungsbereich geschaffen wurden, die zusätzliche jährliche Kosten von rund 1,1 Millionen Euro verursachen. Begründet wurde dies u.a. mit Aufgabenverlagerungen innerhalb der Landesregierung. Um dies vollumfänglich nachvollziehen zu können, machen sich Nachfragen zu den übrigen Ministerien… Weiterlesen

Im Rahmen der Arbeit als Abgeordneter sind mir Fälle des Entzugs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch Behörden in Thüringen bekannt geworden. Nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Betroffenen das verfassungsrechtlich geschützte soziokulturelle Existenzminimum dar. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 heißt es auch: „Migrationspolitische Erwägungen, die… Weiterlesen

Zurück zum Kopf der Seite