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Mit der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 8/3284 vom 9. April 2026 auf die Kleine Anfrage 8/2105 wurden einzelne Aspekte der Förderung des Vereins Schlaraffia Eisenach e. V. dargestellt. Dabei ergeben sich jedoch aus meiner Sicht weiterhin Klärungsbedarfe. Insbesondere bleibt unklar, auf welcher konkreten Fördergrundlage die Zuwendung in Höhe von 13 500 Euro erfolgte und wie sich diese im Detail auf die einzelnen Fördertatbestände der einschlägigen Richtlinie verteilt. Die Antwort… Weiterlesen

Mit der Antwort der Landesregierung vom 9. April 2026 auf die Kleine Anfrage 8/2105 teilte die Landesregierung mit, dass der Antrag eines Vereins auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements über das zentrale Förderportal Thüringen beim Landesverwaltungsamt eingegangen sei, dass die Zuständigkeit für Antragsbearbeitung und Bewilligung dem Landesverwaltungsamt zugeordnet sei und eine Zuständigkeit des Finanzministeriums oder… Weiterlesen

Mit den Stimmen der damaligen Fraktionen der CDU und der AfD sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP und fraktionsloser Abgeordneter wurde das „Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer“ beschlossen, das die Senkung der Grunderwerbsteuer von ehemals 6,5 Prozent auf nunmehr 5,0 Prozent ab dem Jahresbeginn 2024 vorsah. Das bedeutet Einnahmeverluste des Landes aus dem Aufkommen der Grunderwerbsteuer. Gleichzeitig beabsichtigt… Weiterlesen

Gemeinden, Städten und Landkreisen können per Gesetz bestimmte Aufgaben zur Erledigung übertragen werden. Die Finanzierung ist dabei durch das Land sicherzustellen. Bei der Aufgabenerfüllung sind die Gemeinden, Städte und Landkreise an Weisungen des Landes gebunden. DS 8/3818 Weiterlesen

Der Landtag hat mit einer Mehrheit aus Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP und fraktionsloser Abgeordneter in der zurückliegenden 7. Wahlperiode die Grunderwerbsteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von vormals 6,5 auf 5,0 Prozent abgesenkt. Begründet wurde dies damit, dass insbesondere bauwillige Familien kein eigenes Immobilienvermögen aufbauen könnten, weil die Erwerbsnebenkosten, insbesondere die Grunderwerbsteuer, zu hoch seien. Grundlage… Weiterlesen

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